|
Folgendes gilt es zu beachten: Dass das Fahrzeug von uns ein- und ausgeparkt wird und somit Parkschäden durch Dritte ausgeschlossen sind.
Ferner wird durch die Hinterlegung der KFZ-Schlüssel ein zusätzlicher Versicherungsschutz erlangt, gegen Diebstahl und Parkschäden.
Wir werden Ihr Kraftfahrzeug nur zum Parken und eventuellen Umsetzen bewegen.
Das Umsetzen des Fahrzeuges kann aus Gründen der besseren Parkplatzausnutzung, des besseren Rückgabeservices, oder zur Vermeidung von Elementarschäden erfolgen. Es obliegt dem Parkplatzbetreiber ob und wann er davon Gebrauch macht.
Für Ihren Transport zum Flughafen stehen unterschiedliche Fahrzeuge zur Verfügung.
Wir bitten Sie, uns vor Ihrer Anreise mitzuteilen, wieviele Personen (Erwachsene und Kinder), Rollstuhlfahrer, sperriges Gepack usw. zu transportieren sind.
Des Weiteren benötigen wir von Ihnen die Flugnummern und Flugzeiten für den Hin- und Rückflug, sowie den Zielflughafen.
Nach Ihrer Rückkehr bitten wir sie, um nicht unnötig Zeit zu verschwenden uns erst dann zu kontaktieren, wenn Sie im Besitz ihrer Gepäckstücke sind.
Sollte sich Ihr Rückkunfttermin oder die Rückkunftzeit verändern, so bitten wir Sie, dies uns unmittelbar bekannt zu geben, um Leerfahrten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Ihr Fahrzeug wird während Ihrer Abwesentheit gemäß Ihrer Reservierung aufbewahrt. Sollte Ihr Fahrzeug nach Ihrer Rückkehr streiken, so leisten wir kostenlose Starthilfe.
Vom Parkplatzbetreiber verursachte Haftpflichtschäden sind durch uns versichert.
Eventuell aufgetretene Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes angezeigt werden.
|